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Mein-Abfallkalender
Stadt Florstadt

Impressum

Telefonische Ansprechpartner

Sophia Röhrich

Telefon: 06035 9699-28
Zuständig für:

  • Tonne nicht geleert
  • Falscher Containerstandort
  • Mitteilung Wunschfunktion

Allgemeine Informationen

Abfallsammelplatz (Bauhof Ober-Florstadt)

Hier finden Sie detaillierte Infos zum Abfallsammelplatz.

Abfalltonnen und Gebühren

Jedes Grundstück wird regulär mit 3 Abfallgefäßen ausgestattet und zwar einer Restmülltonne (120 Liter oder 240 Liter), einer Bio-/Komposttonne (90 Liter) und einer Papiertonne (240 Liter).
Zusätzlich benötigte Abfalltonnen (Restmüll inclusive Papier bzw. Bioabfall) sind gegen Gebühr erhältlich, wobei gemäß Abfallsatzung je zugeteilter Restmülltonne maximal eine Papiertonne zugeteilt wird.

Ansprechpartner

Stadtverwaltung Florstadt

Freiherr-vom-Stein-Straße 1
61197 Florstadt

Tel.: 06035/96990
Fax: 06035/5054

E-Mail: info@florstadt.de
Internet-Adresse: www.florstadt.de

Nicht geleerte Tonne oder sonstige Abholprobleme:

Restmüll, Bioabfall, Altpapier, Grünabfälle
Firma REMONDIS Büdingen
Tel.: 06042/96110
Fax.: 0604296/1111
E-Mail: service.buedingen@remondis.de


Gelbe Tonne
Firma REMONDIS Büdingen
Hotline: 0800/1223255 (kostenfrei)
Tel.: 06042/961197
E-Mail: gelbetonne-wetterau@remondis.de

Gebühren der Abfallbeseitigung und -verwertung

Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für jedes angeschlossene Grundstück, einer Grundgebühr für Abfallgefäße sowie einer nach dem Gewicht des jeweils eingesammelten Abfalls bemessenen Entsorgungsgebühr.

Je angeschlossenes Grundstück wird eine monatliche Grundgebühr von 3,70 € erhoben, zuzüglich einer monatlichen Grundgebühr für jedes aufgestellte Abfallgefäß in Höhe von:

1.100 Liter Restmüllcontainer (pro Monat) 11,00 €
240 Liter Restmülltonne (pro Monat) 2,50 €
120 Liter Restmülltonne (pro Monat) 2,50 €
90 Liter Bio-/Komposttonne (pro Monat) 2,50 €

 

Die 240 Liter Papiertonne ist von einer monatlichen Grundgebühr befreit.

Das Rest- und Biomüllaufkommen wird nach Gewicht abgerechnet.
Restmüll kostet pro Kilogramm 0,28€ (mindestens jedoch 1,40€ [5 kg], bei Gefäßen größer als 240 Liter 7,00€ [25kg]) und Biomüll 0,18€ (mindestens jedoch 0,90€ [5 kg]).

Hundekottüten

Um Hundehaltern die Beseitigung des Hundekots von Bürgersteigen, Grünflächen, Spielplätzen usw. zu erleichtern, werden von der Stadt kostenlos Abfalltüten zur Verfügung gestellt. 

Ausgabestellen von Hundekottüten (kostenlos)

  • Nieder-Florstadt
    • Rathaus, Freiherr-vom-Stein-Straße 1
    • REWE-Markt-Popplow oHG, Willy-Brandt-Straße 12
  • Leidhecken
    • Sportlerheim, Reichelsheimer Weg
  • Stammheim
    • Bäckerei Wagner, Hanauer Straße 40
  • Nieder-Mockstadt
    • EDEKA, Neukauf-Markt, Frankfurter Straße 53

Zusätzlich stehen Hundekottüten-Spender mit dazugehörigem Abfallbehälter (Hundetoiletten) an stark frequentierten "Hundespazierwegen" zum Beispiel:

  • am Waldrand/Reitfeldstraße
  • Sternbacher Weg
  • Niddaradweg (Messstation)
  • Reichelsheimer Weg und Fußhain in Nieder-Florstadt
  • am Niddaradweg (Festwiese) in Ober-Florstadt
  • am Bleichweg
  • Sportplatz und am Weg parallel zur Unterdorfstraße in Leidhecken
  • am Parkweg in Staden
  • am Viehweg im Orles
  • Grillhütte und Hohlwingertstraße in Nieder-Mockstadt
  • in der Bachstraße
  • Sodenweg sowie an den Wegen zum Sportplatz und Steingruben-Wäldchen in Stammheim.

Wir weisen an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Hinterlassenschaften der vierbeinigen Freunde unbedingt von den Besitzern in den dafür vorgesehenen Hundekottüten wieder mitgenommen werden müssen und die vollen Tüten dann entweder über jeden öffentlichen Abfallbehälter oder die von uns aufgestellten Hundetoiletten bzw. zu Hause über die Restmülltonne entsorgen werden. Die Tüten dürfen keinesfalls einfach in die Natur geworfen werden! 

Noch eine Bitte: Sollten die Tüten in den Spendern leer, die Abfallbehälter voll sein oder Sie Beobachtungen über die Zweckentfremdung dieser Tüten oder gar vandalistische Tätigkeiten feststellen, informieren Sie uns unter 06035/969931 (Bauhof) oder 9699-28 (Umweltberater).

Windelgeldzuschuss

Auf Antrag kann ein Zuschuss für Kinder bis 3 Jahre (Windelgeldzuschuss) und für an Inkontinenz Erkrankte (auf Attest), mit Hauptwohnsitz in unserer Stadt gewährt werden. Die Formulare für diese Anträge finden Sie hier.

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